Geschäftsverteilungsplan
TENNISCLUB BUCHENBACH e.V. GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES VORSTANDES UND BEIRATS Dieser Plan regelt die Ziele, Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Vorstands und Beiratsmitglieder, die gegenseitigen Vertretungen und die Abgrenzung der einzelnen Geschäftsbereiche. Der Plan steht im Einklang mit den § 13 und 14 der Satzung, die die Aufgaben des Vorstandes und des Beirates regeln.
§ 13 Absatz 6 der Satzung JEDES VORSTANDSMITGLIED LEITET SEINEN AUFGABENBEREICH IN EIGENER VERANTWORTUNG: ES IST DABEI JEDOCH AN DIE BESCHLÜSSE DES GESAMTVORSTANDES GEBUNDEN:
1. VORSITZENDER: Rudolf Mäder
Ziele: Die Verwirklichung der in der Satzung vorgegebenen und der besonderen, von der Mitgliederversammlung und dem Vorstand gesetzten Ziel
Aufgaben:
- Vertritt den Verein nach außen
- Lädt zu den Vorstands und Beiratssitzungen und zu den Mitgliederversammlungen ein und leitet diese.
- Koordiniert die Vorstandsarbeit und regelt die gegenseitige Vertretung der Vorstandsmitglieder
- Achtet auf die Durchführung der Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Vorstand
- Erstellt zusammen mit dem Schatzmeister den Jahresabschluss und stellt das Haushaltsbudget des folgenden Jahres auf.
- Übernimmt den Posteingang, die Bearbeitung und ggf. die Verteilung.
- Stellt Anträge für Zuschüsse an die Verbände und öfftl. Hände.
- Übernimmt alle anderen Aufgaben, die nicht in den Bereich eines anderen Vorstandsmitgliedes fallen.
Kompetenzen:
- Vertritt den Verein nach § 26 BGB, zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied, gerichtlich und außergerichtlich.
- Hat das Recht zur jederzeitigen Einsicht in alle Vereinsunterlagen.
- Kann jederzeit von allen Vorstandsmitgliedern Auskunft über deren Tätigkeitsbereich verlangen
- Nach § 13 Absatz 7 der Satzung, kann er in dringenden Fällen, Maßregeln treffen, die zum Aufgabenbereich eines anderen Vorstandsmitglieds gehören.
- Ist befugt an die Angestellten des Vereins Anweisungen zu erteilen, sowie diese einzustellen, oder zu entlassen.
- Entscheidet bei Stimmengleichheit im Vorstand und Beirat, sowie bei Mitgliederversammlungen.
- Ist befugt Rundschreiben an die Mitglieder und Informationen an die Presse zu geben.
2. VORSITZENDER: Sigi Bornhauser
Ziele: Unterstützung des 1. Vorsitzenden und Vertretung desselben
Aufgaben:
- Führt die Geschäfte des 1. Vorsitzenden bei dessen Verhinderung, oder vorzeitigem Ausscheiden.
- Übernimmt zeitlich begrenzte Sonderaufgaben.
- Übernimmt einzelne Aufgaben aus dem Bereich des 1. Vorsitzenden, oder eines anderen Vorstandsmitgliedes in Abstimmung und Übereinstimmung mit diesen.
- Ist zuständig für EDV, Mitgliederlisten, Statistik, Adressenverwaltung, Telefonverzeichnissen etc.
- Kann bei Verhinderung jedes andere Vorstandsmitglied vertreten
Kompetenzen:
- Ist befugt im Rahmen seines Aufgabenbereichs Anweisungen zu erteilen.
- Bei Verhinderung , oder vorzeitigen Ausscheiden des 1. Vorsitzenden tritt er in dessen Kompetenzbereich ein.
- Tritt bei Verhinderung eines anderen Vorstandsmitgliedes in dessen Kompetenzbereich ein.
SCHATZMEISTERIN: Erika Strothe
Ziele: Führung und Verantwortung im gesamten finanziellen Bereich
Aufgaben:
- Erstellung des Jahresabschlusses und des Haushaltsplanes, zusammen mit dem 1. Vorsitzenden.
- Ausgabenüberwachung im Rahmen des Haushaltsplanes und Unterrichtung des Vorstandes und des Beirats über die Finanzlage.
- Erstellung der Rechnungen über Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge zusammen mit dem 2.Vorsitzenden.
- Überwachung der Zahlungseingänge und der Außenstände.
- Führung der Kasse und Überweisung der Rechnungen, nach Prüfung durch ein weiteres Vorstandsmitglied.
- Auszahlung der Löhne für evtl. Angestellte oder Mitarbeiter.
- Alle weiteren Aufgaben, die mit den Zielen einer verantwortungsvollen Finanzpolitik im Verein verbunden sind.
- Überprüfung der Spielberechtigung von Mitgliedern, insbesondere bei überfälligen Beitragsaußenständen.
Kompetenzen:
- Vollmacht und Zeichnungsbefugnis für die gesamte technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kasse, im Rahmen des Haushaltsplanes und des Aufgabenbereichs.
- Befugnis die Auftragserteilung der Vorstandsmitglieder zu unterbinden, falls es die Finanzlage des Vereins erfordert.
- Ist berechtigt bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen, im Rahmen der Kreditlinien, Kontokorrentkredite auszuschöpfen.
- Der Schatzmeister ist berechtigt im Rahmen seines Aufgabenbereichs Anweisungen zu erteilen.
- Hat die Berechtigung, nicht spielberechtigte Mitglieder auf Ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ggf. von der Anlage zu verweisen.
SCHRIFTFÜHRERIN: Sibylle Maaß
Ziele: Rationelle und termingerechte Erledigung des Schriftverkehrs und Postausgangs.
Aufgaben:
- Den gesamten Postausgang termingerecht zu erledigen.
- Rundschreiben, Rechnungen und Einladungen zu Sitzungen zu versenden.
- Anfertigung und Verteilung von Protokollen über Vorstands- und Beiratssitzungen, sowie ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen.
- Archivierung aller Unterlagen innerhalb des Aufgabenbereichs.
Kompetenzen:
- Zeichnungsbefugnis im Rahmen des Aufgabenbereichs, insbesondere bei Protokollen und Rundschreiben.
- Befugnis im Rahmen des Aufgabenbereichs, Anweisungen zu erteilen.
- Beschaffungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Aufgabenbereichs zu tätigen.
SPORTWART: Johannes Duffner
Ziele: Förderung und Durchführung des Leistungs- und Breitensports im Verein
Aufgaben:
- Organisation des gesamten Spielbetriebs auf der Tennisanlage, unter Berücksichtigung der Platz- und Spielordnung, Gästeordnung und Trainerordnung.
- Meldung der Wettkampfmannschaften, entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes.
- Aufstellung der Erwachsenen-Wettkampfmannschaften in Abstimmung und Übereinstimmung mit den Mannschaftsführern. Sollte keine Übereinstimmung erzielt werden, liegt die letzte Entscheidung beim Sportwart. Die Mannschaftsaufstellung soll nach den Vorgaben des Verbandes nach Spielstärke vorgenommen werden. Für die Festlegung der Spielstärke und für die Berechtigung in einer Mannschaft zu spielen, soll im wesentlichen die Rangliste herangezogen werden.
- Auf die Führung einer Rangliste zu achten, bzw. diese Aufgabe weiter zu delegieren.
- Club- und Freundschaftsturniere entsprechend den Beschlüssen des Vorstands zu organisieren und durchzuführen, oder diese Aufgaben weiter zu delegieren.
Kompetenzen:
- Der Sportwart ist befugt im Rahmen seines obigen Aufgabenbereichs verbindliche Anweisungen zu erteilen. Diese können in mündlicher und schriftlicher Form, sowie durch Aushang oder als Beilage zu Rundschreiben erfolgen.
- Bei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung, Gästeordnung, Ranglistenordnung oder andere Vorschriften, ist der Sportwart berechtigt Maßregeln zu erteilen.
JUGENDWART: Peter Fels
Ziele: Die Kinder und Jugendlichen des Vereins zu fairen Sportlern heranzubilden und insgesamt den Jugend- Leistungs- und Breitensport zu fördern.
Aufgaben:
- Durchführung des Jugendspielbetriebs in Abstimmung mit dem Sportwart
- Organisation und Durchführung der Rundenspiele
- Durchführung der Clubmeisterschaften für Jugendliche
- Aufstellung und Meldung der Jugend-Wettkampfmannschaften entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes und in Abstimmung mit dem Sportwart und den jeweiligen Mannschaftsführer oder Mannschaftsbetreuern und Trainern.
- Führung der Ranglisten für Jugendliche, oder Delegation dieser Aufgabe.
- Vorschläge, Empfehlungen und Meldungen für die Teilnahme der Jugendlichen an Lehrgängen und Turnieren.
- Wahrung der Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Vorstand und Beirat in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
- Anregungen für gesellige oder sportliche Veranstaltungen für Jugendliche.
Kompetenzen:
- Vertritt den Verein innerhalb des obigen Aufgabenbereichs nach außen.
- Ist befugt den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Aufgabenbereichs verbindliche Anweisungen zu erteilen.
- Er ist berechtigt Aufgaben aus dem Jugendbereich an Jugendbetreuer oder Jugendtrainer zu delegieren.
VERANSTALTUNGSWART
Dieser Posten ist derzeit nicht besetzt und wird von anderen Vorstands-und Beiratsmitgliedern wahrgenommen.
Ziele: Die Mitglieder des Tennisclub im außersportlichen Bereich zu motivieren. Veranstaltungen anzuregen und zu organisieren.
Aufgaben:
- Die Mitgliederanregungen für Feste und Hocks anzunehmen und umzusetzen.
- Für anstehende Feste und Hocks Mitglieder zur Unterstützung zu finden.
- Gegebenfalls für größere Feste einen Festausschuß zu organisieren.
- Für die Zeit außerhalb der Tennissaison, Mitgliedertreffen anzuregen.
- Den Zusammenhalt zwischen Aktiven und Passiven Mitgliedern zu fördern.
Kompetenzen:
- Im Rahmen des obigen Aufgabenbereichs Anweisungen zu erteilen.
- Mitglieder zur Unterstützung der Aufgaben anzuhalten
- Ist in den Vorstands und Beiratssitzungen mit Sitz und Stimme vertreten.
- Vertritt im obigen Aufgabenbereich den Verein nach außen
- Ist berechtigt für den obigen Aufgabenbereich Ausgaben zu machen, die im Rahmen einer Vorstandsentscheidung liegen.
BEIRAT:
Der Beirat besteht aus 3 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern. Die Ersatzmitglieder treten erst bei dauernder Verhinderung eines ordentlichen Beiratsmitglieds in Ihr Amt ein. Der Beirat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden. Der Beirat nimmt an allen Vorstands- und Beiratssitzungen teil.Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats sind im wesentlichen in den § 13 und 14 der Satzung festgelegt.Insbesondere bei Rechtsgeschäften die einen Wert von DM 2000.– ( Euro 1000.–) übersteigen, sowie bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 2 Jahren, benötigt der Vorstand die Zustimmung des Beirats. Bei Angelegenheiten, die für den Verein von grundsätzlicher sportlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung sind ist der Beirat zu hören.
Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Beirat das Recht, durch seinen Vorsitzenden oder durch ein anderes bevollmächtigtes Mitglied, jederzeit Einsicht in die Geschäftbücher oder sonstige Unterlagen des Vereins zu nehmen und in diesem Zusammenhang Auskunft vom Vorstand zu verlangen. Dem Beirat obliegt weiterhin, die Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins.
Nach der bisherigen Gepflogenheit hat der Beirat in gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand seine Tätigkeit ausgeübt. Er ist beratungs- und stimmberechtigt. Der Beirat erklärt seine Bereitschaft, die jeweiligen Vorstandsmitglieder in Ihren Aufgaben zu unterstützen.
Die Aufgabenverteilung der Beiratsmitglieder wird nach jeder Wahl in einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand- und Beirat in Übereinstimmung neu festgelegt und gilt für eine Wahlperiode von 2 Jahren.
Aufgaben des Beirats entsprechend der jetzigen Zusammensetzung:
Beiratsvorsitzender: Günther Neumann
Bewirtung, Koordination und Kontakte sportliche und kulturelle Vereine. Gesamtverantwortung für Vereinsaktivitäten und Veranstaltungen. Dabei soll ein Gremium von 4-5 Personen Herr Neumann unterstützen.
Beirat: Mariano Antón
Unterstützung und Vertretung der Sport- und Jugendwarte in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen nach Absprache mit diesen. Bei Turnieren und Ranglistenführung Unterstützung der dafür zuständigen Vorstandsmitglieder.
Beirat: Paul Brett
Veranstaltungen (Unterstützung des für Veranstaltungen zuständigen Vorstandsmitglieds)
Führen der Geburtstagslisten und Überbringung der Präsente.
Ersatzbeiräte: Claire Exner-Comes und Arno Exner
Eintritt in den Beirat nach Ausfall eines Beiratmitglieds und die Übernahme von Sonderaufgaben nach entsprechender gemeinsamer Festlegung.